Im Jahre 1928 stieß man erstmals auf ►
Diatomeenkohle in der
►
Griesen
Gegend rund um das Städtchen ►
Lübtheen (►Landkreis Ludwigslust). Bei
diesem Typ ►
Braunkohle handelt es sich um eine braunschwarze Ablagerung
in Tiefen von 40 bis 400 m, die sich vor ca. 6 bis 8 Millionen Jahren
gebildet hat. Die bei der Verbrennung der Diatomeenkohle anfallende
Asche ist unreine Kieselgur. Die minderwertige Kohle hat aufgrund des
hohen Wassergehaltes einen nur sehr geringen Heizwert (ca. 50 Prozent
Im Vergleich zu Kohlevorkommen in Mitteldeutschland und im Lausitzer
Revier) sowie einen extrem hohen Aschegehalt. Jedoch weckt gerade das
Verbrennungsprodukt, die Asche der Diatomeenkohle, Begehrlichkeiten
der Privatwirtschaft, läßt sie sich doch als Filterstoff bzw.
Katalysatorträger im Verbund von Aktivkohle mit Kieselgur sowie als
Rohstoff für hochwertige keramische Werkstoffe, wie sie in der Luft-
und Raumfahrttechnik Verwendung finden, verarbeiten.

Die Erkundung der Lagerstätte war in der DDR bereits weit
fortgeschritten. Wollte man Anfang der 1980er Jahre den
Braunkohletagebau noch aufschließen, wurde die Erkundung Mitte/Ende
der 1980er Jahre einstweilen eingestellt und der Beginn der Aufsuchung
zunächst bis 2010 zurückgestellt (Projekt "Objekt22" - Quelle: Markt
Zeitung 11/1995). Bis 1989 hatte die Erforschung über 30 Millionen
DDR-Mark verursacht. Lediglich die Wende 1990 verhinderte bisher eine
planmäßige Aufschließung des Tagebaus.
1994 stellte die inzwischen privatisierte und von US-amerikanischen
Großkonzernen gehaltene ►
MIBRAG mbH einen Antrag auf Erlaubnis der
Aufsuchung der Lagerstätte nach ►
§ 7 BundesbergG
(Erkundungs- und
Probebohrungserlaubnis). 1997 erteilte das ►
Bergamt Stralsund auf
Weisung des Wirtschaftsministeriums des Landes M-V und gegen einen
Beschluss des damaligen Landeskabinetts vom 06.02.1996 der MIBRAG die Erlaubnis für
geologische Untersuchungen.
Seitens der IHK zu Schwerin strebte man
mit dem Symposium von 1996 "Diatomeenkohlelagerstätte Lübtheen"
(überarbeitet 2005) danach, die Lagerstättenerkundung voranzubringen
(Zitat: "Die Lagerstättenbedingungen verlangen einen großen Tagebau
mit einer Fördermenge, die den Bedarf einer Fabrik... allein weit
übersteigt..."). Trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung der
Griesen Gegend hält die IHK zu Schwerin an der Befürwortung des
Braunkohletagebauvorhabens fest. Die hochwertige und schützenswerte
Natur der Elbtalauenlandschaft und der Löchnitzniederung, die durch
den Tagebau eine Totalzerstörung erleiden würde, ist der IHK dabei
offenkundig egal.
Die Angaben zu der Vorkommengröße schwanken. So ist im Symposium
der IHK zu Schwerin (1997) von 15 Milliarden Tonnen für das gesamte
Vorkommen um Lübtheen die Rede, während nach Informationen der
Schweriner Volkszeitung die Lagerstätte Lübtheen ein Braunkohlevorrat
von 19 Milliarden Tonnen vorhält. Für das Vorkommen, soweit es
technisch und wirtschaftlich abbaubar ist, wird im Symposium der IHK
zu Schwerin (1997) eine Menge von 300 Millionen Tonnen angegeben, in
der SVZ wird bereits ein Wert von 1,8 Milliarden Tonnen (auf 42 km²)
angegeben. Die Diatomeenkohle liegt in einer Tiefe von 60 m (im
ehemaligen Dorf Quast, Truppenübungsplatz Lübtheen) bis zu 400 m (bei
Quassel), die Flöze weisen eine Mächtigkeit von 20 m bis zu 200 m auf.
Selbst bei einem intensiven Abbau der Braunkohle reichen die
vorhandenen Braunkohlevorräte für eine Gewinnungsdauer von mehr als
100 Jahren aus .
Im Oktober 2004 haben Kreistagsmitglieder des Landkreises
Ludwigslust unter der Führung des Landrates Rolf Christiansen und auf
Einladung der MIBRAG mbH den Braunkohletagebau "Vereinigtes
Schleenhain" im Südleipziger Raum und das Braunkohlekraftwerk
Lippendorf besichtigt. Hier wurde seitens der MIBRAG mbH erkennbar der
Versuch unternommen, die Kreistagsabgeordneten für einen
Braunkohletagebau zu gewinnen. ►
Bericht des
Landkreises zur "Kaffeefahrt"
Im Februar 2005 fand im Landkreis Ludwigslust eine von der MIBRAG
mbH initiierte Informationsveranstaltung auf dem Töpferhof Döscher in
Hohenwoos statt. In dieser sehr einseitig geprägten
Informationsveranstaltung versuchte die MIBRAG, die Bevölkerung von den (im Ergebnis nicht vorhandenen)
Vorteilen eines Braunkohletagebaus in der Region zu überzeugen.
Widerspruch war nicht gefragt, kritische Fragen aus dem Publikum
wurden ausgeblendet oder übergangen.

Von diesem rigiden Vorgehen der MIBRAG aufgeschreckt hat sich
Widerstand gegen die MIBRAG-Pläne breit gemacht. Seit April 2005 kämpft
unser Verein "Bürgerbewegung Braunkohle-nein e.V.", der sich zunächst
als lose Bürgerinitiative zusammengefunden hatte und im Mai 2005 zu
einem eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein erstarkt ist, als erste, größte und bedeutendste
Bürgerinitiative gegen den Braunkohletagebau und für eine lebenswerte Zukunft in
der Griesen Gegend.
Anfang Dezember 2005 sprachen sich die Stadtvertretung der Stadt
Lübtheen und auch der Kreistag des Landkreises Ludwigslust jeweils
ohne Gegenstimmen gegen das Braunkohletagebauvorhaben der MIBRAG mbH
aus.
Etwa zeitgleich stellte die MIBRAG mbH am 2. November 2005
beim Bergamt Stralsund einen Antrag auf nochmalige Verlängerung der
Erlaubnis zur Aufsuchung von Braunkohle zu gewerblichen Zwecken für
das Feld Lübtheen bis zum 31.12.2008.
Das Wirtschaftsministerium Schwerin hat mit Beschluss des
Landeskabinetts vom 7. Dezember 2005 das Bergamt Stralsund angewiesen,
den Antrag der MIBRAG mbH, die am 31.12.2005 auslaufende
Aufsuchungserlaubnis ein drittes Mal zu verlängern, zurückzuweisen. ►
Pressemeldungen zum
Erkundungsstopp
Folgerichtig hat das Bergamt Stralsund mit Bescheid vom
13. Dezember 2005 die von der MIBRAG beantragte Verlängerung
der Aufsuchungserlaubnis versagt (= zurückgewiesen), da die
Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 Satz 2 BBergG für eine nochmalige
Verlängerung nicht vorlägen.
Zur Begründung wurde vom Bergamt Stralsund sinngemäß angeführt, dass die MIBRAG mbH
trotz der jahrelangen Aufsuchungserlaubnis (die Erlaubnis datiert vom
1.12.1997 und wurde bereits zweimal bis zum 31.12.2005 verlängert) die Aufsuchung nicht mit
der erforderlichen Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit betrieben habe. So wurden in den acht Jahren lediglich
sechs
Probebohrungen durchgeführt. Eine planmäßige, mit der zuständigen
Behörde abgestimmte Aufsuchung sei somit nicht erkennbar. Nach Schätzungen von Fachleuten
wären mindestens 300 - 400 Probebohrungen erforderlich gewesen, um die
Lagerstätte des Feldes Lübtheen hinreichend zu erkunden.
Zudem lasse der Verlängerungsantrag der MIBRAG offen, bis
zu welchem Zeitpunkt das mit der Erteilung der Erlaubnis im Jahr 1997
für verbindlich erklärte Arbeitsprogramm vollständig abgearbeitet sein
soll, für welches ursprünglich eine Frist von 2 bis 3 Jahren
prognostiziert worden war.
Gegen den Ablehnungsbescheid des Bergamtes Stralsund hat die MIBRAG
mbH, nunmehr anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Dammert
& Steinforth (Leipzig), mit Schreiben vom 5. Januar 2006 -
fristwahrend - Widerspruch erhoben und Akteneinsicht in den
Behördenvorgang des Bergamtes Stralsund beantragt.
Über ein Jahr später, mit Schreiben vom 27. Februar 2009,
begründeten die Rechtsanwälte Prof. Dr. Dammert und Dr. Rieger auf 24
Seiten (!) ihren Widerspruch vom 5. Januar 2006 und legten dar, warum
nach Auffassung der MIBRAG deren Antrag auf Verlängerung der
Aufsuchungserlaubnis begründet sei.
Inzwischen hatten sich alle politischen Parteien in
Mecklenburg-Vorpommern eindeutig gegen das Braunkohletagebauvorhaben
ausgesprochen.
Das Bergamt Stralsund wies (in seiner Eigenschaft als
Widerspruchsbehörde) den Widerspruch der MIBRAG vom 05.01.2006 mit
Widerspruchsbescheid vom 08. Oktober 2007 zurück.
Und nun kommt der (verwaltungsrechtliche) Hammer: Der
Widerspruch wurde als unzulässig (!) zurückgewiesen. Der
Widerspruch wurde zwar form - und fristgemäß erhoben. Nach Auffassung
der Verwaltungsjuristen des Bergamtes Stralsund hat es die MIBRAG aber
offenbar versäumt, vor Ablauf der Aufsuchungserlaubnis am
31.12.2005 einen Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zu stellen.
Dadurch hatte (nach § 43 Abs. 2 VwVfG M-V) die nicht verlängerte
Erlaubnis ihre Rechtswirksamkeit am 1.1.2006 verloren. Der Widerspruch
der MIBRAG gegen den Bescheid vom 13.12.2005 wurde erst am 5. Januar
2006 erhoben, hat keine aufschiebende Wirkung und bewirke keine
Änderung der Befristung der Erlaubnis. Die Befristung der Erlaubnis
bis 31.12.2005 war somit bestandskräftig geworden und konnte daher
nicht durch den Widerspruch vom 05.01.2006 wieder rechtswirksam
aufleben.
Kurz gefasst: Liebe MIBRAG - wer zu spät kommt, den
bestraft das Leben (und erst recht das Allgemeine Verwaltungsrecht).

Die MIBRAG - noch unverzagt - hat gegen den Bescheid des
Bergamtes Stralsund vom 13.12.2005 in Gestalt des
Widerspruchsbescheides vom 08.10.2007 Klage zum Verwaltungsgericht
Schwerin erhoben. Die Klage wurde am 12.11.2007 erhoben und
wird bei der 7. Kammer unter dem Geschäftszeichen