Nach BUND-Antrag
Baustopp für E.On Kraftwerk
Düsseldorf, 16.09.2009 – Kurz vor Ablauf des vom
nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) gestellten Ultimatums um 14.00 Uhr hat die Bezirksregierung
Münster heute gegenüber der E.On-Kraftwerke GmbH einen Baustopp verhängt.
Dieser bezieht sich zunächst auf das Ammoniak-Lager, das Kohle- und
Aschelager, den Hilfsdampferzeuger sowie weitere wichtige Anlagenteile. Der
BUND geht davon aus, das in kürze die gesamte Baustelle stillgelegt wird.
Damit kommt die Bezirksregierung entsprechenden Anträgen des BUND nach. Für
den Fall, dass kein vollständiger Baustopp durchgesetzt wird, kündigte der
BUND noch für heute gerichtliche Schritte an.
Pressekontakt: Dirk Jansen,
BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 / 30 200 5-22; Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Kanzlei
Philipp-Gerlach & Teßmer), T. 069 / 400340013
Nach Kraftwerksurteil zum Dattelner
Kohlekraftwerk
BUND
stellt E.On Ultimatum – Kritik an Landesregierung
Düsseldorf, 16.09.2009 – Nach der
Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung zum geplanten
E.On-Kraftwerk in Datteln hat der nordrhein-westfälische Landesverband des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung
Münster und die E.On-Kraftwerke GmbH aufgefordert, bis heute, 14.00 Uhr, die
Bauarbeiten einzustellen. Das Ultimatum bezieht sich auf die am Montag beim
Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Klageerweiterung. Dieser kommt
unmittelbar eine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf den Weiterbau wichtiger
Kraftwerkskomponenten zu. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, will der
BUND noch heute den Baustopp gerichtlich erzwingen. Darüber hinaus kritisierte
der BUND massiv die Landesregierung. Umweltminister Uhlenberg und
Energieministerin Thoben würden den Kraftwerks-Schwarzbau trotz des
eindeutigen Urteils noch immer verteidigen.
Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: „Das
OVG-Urteil lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es attestiert dem
Kraftwerks-Schwarzbau massive Verstöße gegen bindende Vorgaben der
Landesplanung, des Naturschutzrechts, der Eindämmung des Flächenverbrauchs und
Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung. Es räumt auch mit dem von der
Landesregierung gebetsmühlenhaft wiederholten Märchen auf, das Kraftwerk
leiste einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Gegenteil ist der Fall: Die
Realisierung des Kraftwerks wäre unweigerlich mit einem enormen Mehrausstoß
des Klimakillers Kohlendioxid verbunden. Zudem attestieren die Richter dem
Kraftwerk, gegen die im Landesentwicklungsprogramm festgelegte Bevorzugung
einheimischer und regenerativer Energieträger zu verstoßen. Die
Landesregierung muss jetzt für diesen Kraftwerks-Schwarzbau die politische
Verantwortung zu übernehmen.“
Der BUND hatte schon seit 2005 in zahlreichen
Einwendungen detailliert auf die massiven Rechtsverstöße des Vorhabens
hingewiesen. Bereits im Februar 2007 hatte der Umweltverband Klage gegen die
Kraftwerksgenehmigung eingereicht. Nach der Aufhebung des Bebauungsplans
reichte der BUND am 7. September einen Baustopp-Antrag in Bezug auf den
immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung ein. Dieser
wurde in dieser Woche auf die 3. bis 5. Teilgenehmigung ausgedehnt. Aus der
Aufhebung des Bebauungsplans ergibt sich als unmittelbare Konsequenz die
Rechtswidrigkeit aller immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.
Rechtsanwalt Dirk Teßmer: „Das
Oberverwaltungsgericht hat sein Urteil mit der ausführlichen Begründung in
jede Richtung abgesichert. Die festgestellten Planungsmängel sind so
gravierend und tiefgreifend, dass eine spätere Heilung praktisch
ausgeschlossen ist.“ Das OVG habe in seiner Urteilsbegründung unzweideutig
festgestellt, dass der vorgesehene Standort für ein Steinkohlekraftwerk nicht
in Frage kommt. Als einziger Ausweg bleibe deshalb der von E.On bereits 2007
zugesicherte Rückbau.
Pressekontakt: Dirk Jansen,
BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 / 30 200 5-22; Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Kanzlei
Philipp-Gerlach & Teßmer), T. 069 / 400340013


