++ ++ Pressemeldungen ++
++
Schweriner Landesregierung will Kohle-Erkundung stoppen
Mecklenburg-Vorpommerns
Landesregierung will keine weiteren Probebohrungen zur Erkundung der
Braunkohlevorkommen im Landkreis Ludwigslust zulassen. Nach
Informationen von NDR 1 Radio MV hat Wirtschaftsminister Otto Ebnet
das Kabinett bereits am Dienstag darüber unterrichtet, dass die
Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft (MIBRAG) keine weitere
Verlängerung der Ende 2005 auslaufenden Frist erhalten werde. Die
umstrittenen Braunkohleerkundungen bei Lübtheen seien damit nicht ein
für allemal vom Tisch, aber das Wirtschaftsministerium setze ein
deutliches Zeichen, so der SPD-Politiker.
Entscheidung
Ende Dezember
Die MIBRAG hat schon seit 1997
die Genehmigung, im Südwesten Mecklenburgs Erkundungsbohrungen
durchzuführen. Zweimal war die Erlaubnis schon verlängert worden.
Jetzt gab es wieder einen Verlängerungsantrag. Diesen prüft derzeit
das Bergamt Stralsund. Ein offizielles Ergebnis soll zwar erst Ende
Dezember vorliegen, aber die Entscheidung des Wirtschaftsministers
scheint festzustehen. Auch das Bundesverteidigungsministerium ist
involviert. Schließlich liegt die Braunkohle unter dem Lübtheener
Truppenübungsplatz.
Widerstand
in der Bevölkerung
Bei bisherigen Probebohrungen
war die MIBRAG auf ein 100 Meter dickes Kohleflöz gestoßen. Die Kohle,
so genannte Diatomeenkohle, ist wegen ihres geringen Heizwertes für die
Energiegewinnung bislang uninteressant, wird aber in der chemischen
Industrie eingesetzt. Es seien noch hunderte Probebohrungen und viele
Genehmigungen notwendig, bevor frühestens in dreißig Jahren Kohle
abgebaut werden könnte, so ein Sprecher der MIBRAG. In der Bevölkerung
gibt es schon jetzt breiten Widerstand gegen die Abbaupläne.
Stand: 07.12.2005
12:40
Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet
|
Braunkohleerkundung in Lübtheen |
|
|
|
Mittwoch, 14 Dezember 2005 |
| Keine
Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis
Die Erlaubnis zur Aufsuchung von
Braunkohle in Lübtheen wird nicht verlängert. "Das Bergamt in
Stralsund hat die Verlängerung, die die Mitteldeutsche
Braunkohlegesellschaft mbH (Mibrag) beantragt hat, versagt", sagte
Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet am Mittwoch in Schwerin. "Damit
müssen die Erkundungsbohrungen bis zum 31.12. dieses Jahres
abgeschlossen werden."
Die Erlaubnis zur Aufsuchung des
Feldes war Ende 1997 erteilt worden und zwei Mal bis zum
Jahresende 2005 verlängert worden. Anfang November hatte die
Mibrag eine weitere Verlängerung bis Ende 2008 beantragt.
"Eine planmäßige, mit der
zuständigen Behörde abgestimmte Aufsuchung ist nicht erkennbar",
sagte Ebnet. Im ursprünglichen Erlaubnisantrag war ein
verbindliches Arbeitsprogramm festgelegt, das neben der Abteufung
von Pegelbohrungen und Versuchsbrunnen zu detaillierten
Erkundungen diverse andere Arbeiten vorsah. Dazu gehörten die
Erstellung eines Kernbohrprogramms, geophysikalische Messungen,
Laboruntersuchungen und die Erstellung eines Lagerstättenberichtes
sowie einer technisch wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat die
Mibrag allerdings lediglich einen Hauptbetriebsplan über sechs
Erkundungsbohrungen eingereicht. Die Realisierung dieser Maßnahmen
erfolgte jedoch erst nach zweimaliger Verlängerung der Zulassung.
Auch im jetzt gestellten Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis
wird offen gelassen, bis zu welchem Zeitpunkt das 1997 für
verbindlich erklärte Arbeitsprogramm vollständig abgearbeitet sein
soll. Im Falle der Erlaubnis Lübtheen fehlt es an einer
planmäßigen, mit der zuständigen Behörde abgestimmten Aufsuchung,
so das Bergamt in der Begründung der Versagung. |
Aufsuchungserlaubnis für
Braunkohle in M-V nicht verlängert
Das Bergamt Stralsund hat die Ende
1997 erteilte und bereits mehrfach verlängerte Erlaubnis an die
Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH (Mibrag), im Bereich
Lübtheen (Kreis Ludwigslust) nicht verlängert. Damit müssen die
Erkundungsbohrungen bis zum 31.12.2005 abgeschlossen werden.
"... Eine planmäßige, mit der
zuständigen Behörde abgestimmte Aufsuchung ist nicht erkennbar",
sagte Wirtschaftsminister Ebnet. Im ursprünglichen Erlaubnisantrag
war ein verbindliches Arbeitsprogramm festgelegt, das neben der
Abteufung von Pegelbohrungen und Versuchsbrunnen zu detaillierten
Erkundungen diverse andere Arbeiten vorsah. Dazu gehörten die
Erstellung eines Kernbohrprogramms, geophysikalische Messungen,
Laboruntersuchungen und die Erstellung eines Lagerstättenberichtes
sowie einer technisch wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie. Bis zum
heutigen Zeitpunkt hat die Mibrag allerdings lediglich einen
Hauptbetriebsplan über sechs Erkundungsbohrungen eingereicht. Die
Realisierung dieser Maßnahmen erfolgte jedoch erst nach
zweimaliger Verlängerung der Zulassung. Auch im jetzt gestellten
Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis wird offen gelassen, bis zu
welchem Zeitpunkt das 1997 für verbindlich erklärte
Arbeitsprogramm vollständig abgearbeitet sein soll. ..."
heißt es in der Pressemitteilung
526/05 des Ministeriums
Landrat Christiansen begrüßt den Stopp
der Braunkohle-Erkundung
(entnommen der Homepage des Landkreises
Ludwigslust (www.kreis-lwl.de)
Landrat Rolf Christiansen begrüßt
ausdrücklich die Ablehnung der beantragten Fristverlängerung der
Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft (Mibrag) aus Theißen
(Sachsen-Anhalt) für die Kohle-Erkundung bei Lübtheen durch das
Bergamt Stralsund. Dadurch wird für die Region wieder
Planungssicherheit geschaffen. Es werden nun langfristige
Planungen im privaten, wirtschaftlichen und im kommunalen Bereich
wieder möglich.Der Landrat
forderte in einem Schreiben die Mibrag auf, von weiteren
Erkundungsaktivitäten im Interesse der Region Abstand zu nehmen.
Auch die Landesregierung forderte er auf, alle rechtlichen
Schritte auszunutzen, um eine weitere Aufsuchung, die zur
erheblichen Verunsicherung in der Region führt, zu verhindern.
Gerade viele kleine und
mittelständische Unternehmen, die auch ihre Grundlage in der
Landwirtschaft bzw. im Obstbau haben, sind stark verunsichert und
halten derzeit Investitionspläne zurück. Die Ausmaße eines
Tagebaus wären in einem sehr großen Radius nach derzeitigen
Erkenntnissen spürbar und würden diese Betriebe beeinträchtigen.
Ebenso die in der Region tätige
Unternehmen wenden sich gegen weitere Erkundungs- und möglichen
Abbaupläne. Sie befürchten bereits heute Nachteile, da die weitere
Entwicklung der betroffenen Region ungewiss ist. Aufgrund dieses
Zustandes ist zu befürchten, dass Investitionen, die die Region
dringend braucht, nicht getätigt werden.
Aber auch die Menschen in der
betroffenen Region sind zum großen Teil verunsichert. Dies wird
deutlich aus einer Stellungnahme der Stadt Lübtheen, die
Bürgermeisterin Ute Lindenau in der Kreistagssitzung am 08.12.2005
vorgetragen hat.
Eine lange Zeit der Unsicherheit
ist für die Region nicht tragbar und nicht zu verantworten, so der
Landrat.
Bundesverteidigungsministerium
reagierte auf Schreiben vom Landrat
(entnommen der Homepage des Landkreises
Ludwigslust (www.kreis-lwl.de)
Der Landrat forderte in einem
Schreiben das Bundesministerium für Verteidigung auf, die
Aufsuchungsarbeiten der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft (Mibrag)
auf dem Truppenübungsplatz Lübtheen nicht zu genehmigen. Darauf
teilte das Bundesverteidigungsministerium mit Schreiben vom 4.
Januar mit, dass weder das Bergamt Stralsund als zuständige
Behörde noch die Mibrag um eine Vertragsverlängerung beim
Ministerium nachgesucht hat. Ob überhaupt eine
Vertragsverlängerung in Betracht kommt, kann erst geprüft werden,
wenn nach Vorliegen des Antrags die Auswirkungen auf den
militärischen Übungsbetrieb bewertet wurden, heißt es weiter in
dem Schreiben.Entscheidend
für eine Fortführung der Bohrungen sei vorrangig die
privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer
Bundeswehr und der Mibrag. "Wir müssen daher die Bundeswehr dazu
bringen, diese Vereinbarung nicht zu verlängern. Jetzt besteht
noch die Chance, weitere Probebohrungen und Geländeerkundungen zu
untersagen“, so Landrat Christiansen. Dafür will er sich auch
weiterhin einsetzen.
Bericht des Landrates zur
Kreistagssitzung am 26.01.06:
Aufsuchung von Braunkohle
(entnommen der Homepage des Landkreises
Ludwigslust (www.kreis-lwl.de)
Mit Schreiben vom 20. Dezember 2005 hat
der Wirtschaftsminister des Landes M-V, Herr Dr. Otto Ebnet über den
Stand des Erlaubnisverfahrens zur Erkundung von Braunkohle im Raum
Lübtheen informiert. In diesem Schreiben heißt es:
Der Antrag der MIBRAG Mitteldeutsche
Braunkohlengesellschaft mbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur
Aufsuchung von Braunkohle zu gewerblichen Zwecken für das Feld Lübtheen
vom 02.11.2005 wurde durch das zuständige Bergamt Stralsund auf der
Grundlage des § 16 Abs. 4 Satz 2 des Bundesberggesetzes geprüft. Im
Ergebnis hat das Bergamt die beantragte Verlängerung der Erlaubnis mit
Bescheid vom 14.12.2005 versagt. Zur Begründung wird im Wesentlichen
ausgeführt, dass es bislang an einer planmäßigen, mit dem Bergamt
abgestimmten Aufsuchung fehlte. Der ursprüngliche Erlaubnisantrag der
MIBRAG vom 04.06.1997 sah ein Arbeitsprogramm vor, welches nach eigenen
Angaben der MIBRAG innerhalb von zwei bis drei Jahren nach Erteilung der
Erlaubnis vollständig durchgeführt werden sollte. Nach zweimaliger
Verlängerung der Erlaubnis sowie der Zulassung des Hauptbetriebsplanes
ließ der neu eingereichte Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis
weiterhin offen, bis zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsprogramm
vollständig abgearbeitet werden sollte.
Mit Schreiben vom 14.12.2005 habe ich
mich an den Bundesverteidigungsminister mit der Bitte gewandt, der
MIBRAG eine Fortsetzung ihrer Aufsuchungsarbeiten auf dem
Truppenübungsplatz Lübtheen nicht zu genehmigen.
Das Bundesverteidigungsministerium hat
mit Schreiben vom 04.01.2006 wie folgt geantwortet:
Der Gestattungsvertrag mit der MIBRAG
endete zum 31.12.2005. Weder das Bergamt Stralsund als zuständige
Behörde noch die MIBRAG selbst haben bisher gegenüber dem
Verteidigungsministerium um eine Vertragsverlängerung nachgesucht.
Ob eine Vertragsverlängerung in Betracht
kommt, kann erst geprüft werden, wenn anhand eines möglichen Antrages
die Auswirkungen auf den militärischen Übungsbetrieb bewertet werden
können.
Schreiben des Bergamtes Stralsund vom
20.01.06 an den Landkreis Ludwigslust:
Der Landkreis Ludwigslust informierte das
Bergamt Stralsund mit Schreiben vom 14.12.2005 über die Versagung der
bis zum 31.12.2008 beantragten Verlängerung der Erlaubnis. Gegen diesen
Bescheid erhebt die Erlaubnisinhaberin am 05.01.06 Widerspruch. Damit
ist die Versagung der Verlängerung nicht bestandskräftig. Über den
Ausgang des Widerspruchsverfahrens werden wir zu gegebener Zeit weiter
unterrichtet

Die - hoffentlich - letzte
Probebohrung auf dem Truppenübungsplatz Lübtheen im Dezember 2005
► Zurück zur
Seite "Chronologie"
► Zurück zur
Seite "Lage in Lübtheen"